Teilnahmebedingungen der Studio71 GmbH (Stand: 05.07.2017)
Die Teilnahme an Gewinnspielen der Studio71 GmbH (im Folgenden kurz „S71“ genannt) und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
- 1 Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden von S71 über verschiedene Kanäle (YouTube, Facebook, Twitter, Instagram etc.) in Kooperation mit verschiedenen Partnern (nachfolgend „Preissponsor“ genannt) durchgeführt. S71 lobt die Preise somit lediglich im Namen des Preissponsors aus. S71 wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, er ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises. Auslobender gemäß § 657 BGB und damit allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die ausgelobten Preise ist ansonsten der jeweilige Preissponsor.
(2) Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt) ist unmittelbar dem Gewinnspiel zu entnehmen.
(3) Soweit der Gewinnspielmechanismus von den in § 4 dieser Bedingungen beschriebenen Mechanismen abweicht, wird dieser einschließlich der Teilnahmemöglichkeit unmittelbar bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels beschrieben.
(4) Die von S71 veranstalteten Gewinnspiele stehen in keinem Zusammenhang mit den Plattformbetreibern (insbesondere Facebook und Instagram).
(5) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Einsendungen, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder der Veranstalter, Plattform (insbesondere Facebook oder Instagram) noch die Kooperationspartner (wie nachstehend definiert) verantwortlich.
- 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten des Teilnehmers zur Teilnahme am Gewinnspiel (auch die hierzu relevanten Daten in dem entsprechenden Facebook-Konto oder Konto eines anderen Kanals im Sinne des § 1 (1)) ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.
(4) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß § 3 (4) auszuschließen.
- 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter und Angehörige der ProSiebenSat.1 Media SE und allen Tochtergesellschaften / Beteiligungen sowie der beteiligten Provider und Preissponsor sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.
- 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
(1) Während des Aktionszeitraumes wird den Teilnehmern eine Gewinnspielfrage oder eine andere Aufgabe gestellt. Besteht die Aufgabe darin, Fotos oder Bewegtbildmaterial (Videos) einzusenden, räumt der Teilnehmer dem Veranstalter die in § 5 genannten Nutzungsrechte ein. Sämtliche Preise werden in den Aufrufvideos zum Gewinnspiel, in der jeweiligen Sendung oder über entsprechende Postings (Instagram, Twitter, Facebook) vorgestellt. Der Gewinner des Hauptgewinns wird am Ende des Aktionszeitraums unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels per Los bestimmt oder von einer Jury ausgewählt. Wird eine Gewinnspielfrage gestellt und es tippen weniger Teilnehmer richtig als Preise zur Verfügung stehen, werden die restlichen Preise unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels unabhängig von der gegebenen Antwort verlost. Von diesem Gewinnspielmechanismus abweichende Teilnahmemöglichkeiten, Teilnahmeregeln etc. werden dem Teilnehmer unmittelbar bei der Ausschreibung zum Gewinnspiel erklärt.
(2) Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels per E-Mail oder über den entsprechenden Kanal (vgl. § 1 (1)) benachrichtigt. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und S71 oder dem Preissponsor.
(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor behält sich vor, als Preis einen Gegenstand mittlerer Art und Güte auszuwählen.
(4) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet oder an die angegebene Email-Adresse übermittelt. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
(5) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner vom Preissponsor der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Zulassung und Abholung des Kfz verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Versicherung, Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(6) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem im Gewinnspiel vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts Anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.). Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form ausgeschlossen ist.
(7) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, welcher durch S71 oder den Preissponsor ausgewählt wird. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(8) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(10) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an S71 zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Rückfragen, Beschwerden und Ansprüche, die sich auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Preissponsoren geltend zu machen.
- 5 Einräumung der Nutzungsrechte / Garantie
(1) Durch die Übermittlung von Bild- und Bewegtbildmaterial (im Folgenden Bildmaterial) im Sinne von § 4 (1) räumt der Teilnehmer S71 sowie den mit S71 gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches sowie übertragbares unentgeltliches Nutzungsrecht an sämtlichen hieran bestehenden urheber- und/oder leistungsschutzrechtlichen Verwertungsrechten (z.B. auch Merchandising, Drucknebenrechte, Online-/Internetrechte) einschließlich des Rechtes am eigenen Bild sowie des Namensrechtes ein, und zwar zum Zwecke deren vollumfänglicher Auswertung in Form von Fernseh- oder sonstigen Produktionen, insbesondere Ton- und Bildtonträgerproduktionen, gleich welchen Inhalts und gleich welcher Zweckbestimmung. Diese Rechtseinräumung beinhaltet insbesondere das Recht, die übermittelten Inhalte zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, insbesondere sie über das Fernsehen, das Internet oder gegebenenfalls über andere Medien weltweit zu senden und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus gestattet der Teilnehmer der S71 bzw. den mit der S71 verbundenen Unternehmen, die bereitgestellten Inhalte zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten. S71 und die mit S71 verbundenen Unternehmen sind weiter berechtigt, im Umfeld Ihrer öffentlich wiedergegebenen Inhalte sowie unter deren Verwendung Werbung zu schalten und/oder andere Werbemaßnahmen durchzuführen.
(2) Für den Fall, dass das vom Teilnehmer bereitgestellte Bildmaterial von S71 bzw. einem mit S71 verbundenen Unternehmen für eine Veröffentlichung im Fernsehen und/oder Internet oder eine anderweitige Verwertung ausgewählt werden sollte, erklärt sich der Teilnehmer in diesem Zusammenhang ferner mit seiner namentlichen Nennung einverstanden.
(3) Mit der Einsendung des Bildmaterials verzichtet der Teilnehmer sowohl im Hinblick auf die Erklärung seines Einverständnisses als auch in Bezug auf die vorstehende Rechteeinräumung und eine etwaige Auswertung der eingeräumten Rechte auf die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung oder des Arrestes sowie auf Vergütungs- und Zahlungsansprüche jeglicher Art.
(4) Jeder Teilnehmer garantiert gegenüber S71 sowie den mit S71 verbundenen Unternehmen, dass er alle erforderlichen Rechte in Bezug auf das zur Verfügung gestellte Bildmaterial besitzt, und dass er damit keine Rechte Dritter, gleich welcher Art und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt. Falls der Teilnehmer selbst nicht Inhaber der Rechte an dem von ihm eingereichten Bildmaterial ist, garantiert er, dass er alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen und dergleichen wirksam eingeholt hat.
- 6 Verfall des Gewinns
(1) Der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung (§ 4 (2)) zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von drei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz-Gewinne und Reisegewinne gelten die in § 4 (6) bzw. (7) genannten und nachstehend noch einmal aufgeführten abweichenden Fristen.
(2) Bei Kfz-Gewinnen ist das Kfz innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler genannten Frist abzuholen. Andernfalls verfällt der Gewinn.
(3) Bei Reisegewinnen ist die Reise in dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchzuführen. Andernfalls besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
- 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter S71 behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
- 8 Datenschutz
(1) Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich unter Angabe der E-Mail-Adresse (nachfolgend auch „Registrierungsdaten“ genannt) für das entsprechende Gewinnspiel zu registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck an den jeweiligen Preissponsor oder an die den Preissponsor betreuende Agentur. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.
(2) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich.
- 9 Widerruf
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter datenschutz@studio71.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
- 10 Haftung
(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Bei Reisegewinnen haftet der Veranstalter des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.
- 11 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.